Was versteht man unter Elektrogeräten?
Geräte, die mit Strom oder Batterie betrieben werden.
Wie entsorge ich mein Elektrogerät?
Entweder bei Ihrem Elektrohändler, wenn Sie ein neues Gerät kaufen oder in Ihrem ASZ.
Wie kann ich Batterien entsorgen?
Jedes Geschäft, das Batterien verkauft, muss die leeren auch zurücknehmen oder sie bringen die Batterien in Ihr ASZ.
Wie kann ich Nachtspeicheröfen entsorgen?
Informieren Sie sich bei der NUA Abfallwirtschaft (0594444622), ob es sich um asbesthaltige Öfen handelt oder nicht. Dann können Sie sie entweder selber zur NUA transportieren oder von einem konzessionierten Elektriker abholen lassen. Achten Sie darauf, dass asbesthaltige Geräte nicht in Ihrer Wohnung geöffnet werden!
Wie entsorge ich Energiesparlampen?
Jedes Geschäft, das Energiesparlampen verkauft, muss die kaputten auch zurücknehmen oder sie geben die Lampen in Ihrem ASZ ab.
Was ist der Unterschied zwischen Energiesparlampen und Glühbirnen?
Eine Energiesparlampe ist eine fluoreszierende Kompaktleuchtstofflampe, die Quecksilber enthält und dadurch bei der Entsorgung zu einem Problemstoff wird. Die Glühbirne ist ebenso wie die Sonne und die Halogenlampe, ein glühender Körper. Sie enthält einen Wolfsramdraht und kann über die Restmülltonne entsorgt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Verpackung und Nicht-Verpackung?
Im Sinne der Verpackungsverordnung 2014: Als Verpackungen gelten aus verschiedenen Packstoffen (zB Papier, Karton, Kunststoff, Metall, Verbundsstoffe) hergestellte Packmittel, Packhilfsmittel oder Paletten zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung und zur Darbietung von Waren. Der Begriff Verpackungen wird zusätzlich durch die in der VerpackVO 2014 Anhang 2 angeführten Kriterien bestimmt.
Verpackungen sind beispielsweise Becher, Dosen, Flaschen, Kartons, Kisten, Paletten, Säcke, Schrumpffolien, (Fleisch- Obst- Gemüse)tassen, Tragetaschen, Tuben, Wickelfolien etc.
Nicht-Verpackungen sind Erzeugnisse aus gleichen Materialien, die den oben genannten Anforderungen an Verpackungen jedoch nicht entsprechen und/oder den genannten Zwecken nicht dienen. Dazu zählen zum Beispiel Büropapier, Zeitungen, Produktionsabfälle, Silofolien, Abdeckfolien, Baustyropor etc.
Nicht-Verpackungen können jedenfalls nicht kostenfrei über das ARA System entsorgt werden.
Warum Mülltrennen, es wird doch ohnehin alles verbrannt?
Nur Abfälle, die in der Restmülltonne oder über den Sperrmüll entsorgt werden, werden verbrannt. Alle anderen Abfälle, wie Papier, Kunststoff- und Metallverpackungen, Altglas werden händisch und maschinell sortiert und danach der Verwertung zugeführt. Auch Metalle, Kartonagen, Hartkunststoff, Altholz, Kunststoff- und Metallverpackungen, die im ASZ getrennt gesammelt werden, werden sortiert und einer Wiederverwertung zugeführt.