Seit dem 1. Jänner 2025 gelten in der Europäischen Union neue Vorgaben zur Sammlung von Textilien. Für Österreich bringt diese Regelung jedoch keine Änderungen, da die Anforderungen bereits jetzt vollständig erfüllt werden. Dennoch gibt es weiterhin Unsicherheiten darüber, welche Materialien in den Altkleidersack dürfen und welche im Restmüll entsorgt werden müssen.
Was darf weiterhin in den Altkleidersack?
Auch nach 2025 dürfen in Österreich saubere und tragbare Kleidung, Heimtextilien, wie Vorhänge, Handtücher, Bettwäsche oder Wolldecken sowie paarweise gebündelte Schuhe in den Altkleidersack. Diese hochwertigen Materialien sind für eine Wiederverwendung geeignet und bilden die Grundlage für bestehende soziale und ökologische Verwertungssysteme.
Nicht in den Altkleidersack gehören Textilien oder Gegenstände wie:
• Zerrissene oder stark verschmutzte Kleidung
• Textilien mit unangenehmem Geruch
• Unterwäsche, Nylonstrümpfe
• Stofftiere, Stoffresteln
• Ölgetränkte Putzlappen
Diese Gegenstände können weder einer Wiederverwendung noch einem Recycling zugeführt werden und verursachen zusätzliche Entsorgungskosten. Sie sollten weiterhin korrekt über den Restmüll entsorgt werden.
Details Alttextiliensack
Warum bleibt die Sammlung unverändert?
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie schreibt vor, dass ab 2025 Textilien getrennt gesammelt werden müssen, um die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung zu fördern. In vielen EU-Staaten ist diese Vorgabe eine Neuerung, da dort bisher keine flächendeckenden Systeme für die Sammlung von Textilien bestehen.
In Österreich und somit auch in Niederösterreich sind die Anforderungen jedoch bereits vollständig erfüllt. Seit vielen Jahren gibt es eine landesweite Infrastruktur zur Altkleidersammlung, die auf die Wiederverwendung hochwertiger Textilien ausgerichtet ist. Diese Systeme wurden in enger Zusammenarbeit zwischen den regionalen Abfallverbänden, Gemeinden und Sammlern aufgebaut.