Sperrmüll Abholung in Horn
In der Gemeinde Horn ist eine Anmeldung zur Abholung von Sperrmüll, Altholz und Elektroaltgeräten ab Haus erforderlich. Anmeldeschluss für den Frühjahrstermin ist der 10. April.
Folgende Richtlinien sind einzuhalten
- Schriftliche Anmeldung mit genauer Angabe der abzuholenden Gegenstände
- Liegenschaft des Antragstellers muss an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sein
- Bereitstellung der angemeldeten Gegenstände vor der Liegenschaft bis spätestens 6.00 Uhr früh des zugeteilten Abholtages
- Einzelteile maximal 2 m lang und breit
- Gewicht nicht schwerer als 60 kg
- Nur Haushaltsmengen (max. 2 m³)
- Öffentlicher Verkehr darf nicht beinträchtigt werden
- Privatgrundstücke werden vom Abfuhrunternehmen nicht betreten
- Bereitgestellte Gegenstände auf Anhängern oder dgl. werden nicht mitgenommen
Welche Gegenstände werden mitgenommen?
Aufzählung von Gegenständen, die bei der Sperrmüllabfuhr ab Haus mitgenommen werden oder anderwertig entsorgt werden müssen.
JA = Sperrmüll
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Bettgestell & -einsätze aus Holz und Kunststoff
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Bodenbeläge, PVC, Laminat, Holz
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Gartenmöbel, Holz und Kunststoff
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Holzdecken, gebündelt
- Innentüren
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Kinderspielzeug groß, zB Trettraktor, Spielhaus
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Matratzen
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Möbel, Regale, Kästen, Truhen
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Schi, Schistöcke, Rodel, Bob
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Teppiche, gebündelt
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Waschbecken, WC, Duschwand
JA = Elektroaltgerät
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Bügeleisen, Bügelstation
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Bildschirme
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Elektroherde
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Fernseher
- Gefrierschränke, -truhen
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Geschirrspüler
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Hometrainer, nur elektronischer
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Kühlschränke
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Staubsauger
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Waschmaschinen
und Trockner -
E-Kleingeräte, zB:
Fön, Kaffeemaschine, Mixer, Plattenspieler, Rasierapparat, Videorecorder, Elektrowerkzeuge usw.
NEIN
Kann im WSZ Rodingersdorf entsorgt werden
- Alle Metalle, zB
Alu-Gartenmöbel, Öfen - Altstoffe, zB Kartonagen
- Autoteile
- Betriebliche Abfälle,
zB Agrarfolien - Bauabfälle, zB Fenster, Dachteile
- Bettdecken, Tuchenten, Polster
- Problemstoffe, zB Farben, Lacke, Öle