Der Bund hat für 2024 einen Zweckzuschuss, die sogenannte "Gebührenbremse", an die Bundesländer mit 150 Millionen Euro beschlossen. Die Gemeinden des Bezirkes Horn haben die operative Abwicklung der Weitergabe des vom Land NÖ an die Gemeinden zugeteilten Zweckzuschusses für die Gebührenzahler an den GVH abgetreten. Der finanzielle Entlastungsbetrag wird somit in Form einer Gutschrift über die Müllgebührenvorschreibung abgerechnet. 515.654 Euro entfallen auf die Gebührenzahler der 20 Gemeinden im Verbandsgebiet Horn.
Jeder Gebührenzahler, der zum Stichtag 1. Februar 2024 abgabepflichtig war und Abfallwirtschaftsgebühr und -abgabe bezahlt, erhält im 3. Quartal 2024 eine entsprechende Gutschrift auf die Vorschreibung des GVH angedruckt. Die Müllgebühr wird somit um den entsprechenden Betrag einmalig verringert.
Sonstige anfallende Kosten für die Abwicklung der Gebührenbremse (EDV, Rundungsdifferenzen, Personalaufwand, …) übernimmt die Gemeinde, sodass den Bürgerinnen und Bürgern der für Ihren Haushalt anteilige Zuschuss in voller Höhe bleibt.