Ab sofort gibt es wieder die Möglichkeit für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich die Reparatur von Elektro- bzw. Elektronikgeräten, die in Haushalten zur Verwendung kommen, eine Förderung von 50% der Kosten für die Reparatur, jedoch maximal 200 Euro bzw. 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlages zu erhalten. Beantragung des Reparaturbons unter:
www.reparaturbonus.at
Ablauf:
Reparaturbonus auf www.reparaturbonus.at beantragen
Defektes Gerät bei einem eingetragenen Partnerbetrieb zur Reparatur bringen
Bei Abholung des reparierten Gerätes den Reparaturbon mitbringen und im Betrieb abgeben
Repaturbetrieb reicht bezahlte Rechnung bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein
Förderung wird nach Bearbeitung durch KPC auf das angegebene Bankkonto des Antragstellers überwiesen
Gefördert wird:
Elektrogeräte laut Liste der förderungsfähigen Geräte
maximal 50 % der Reparaturkosten bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro
maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge
Reparaturbetriebe können sich an der bundesweiten Aktion zur Förderung von Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten als Partnerbetrieb anmelden.