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Illegale Müllsammeltätigkeiten in NÖ: Eindämmung gefordert


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In Niederösterreich ist wieder eine Zunahme von illegalen Müllsammeltätigkeiten durch ausländische Sammler (Kleinmaschinenbrigaden) zu beobachten. In einzelnen Bezirken berichten die NÖ Umweltverbände, wird derzeit mithilfe von Flugzetteln oder "Kaufverträgen" die Bevölkerung dazu aufgefordert, alte Gegenstände zur Abholung bereitzustellen. Damit macht man sich aber strafbar, warnt der GVH!


Erst in den letzten Tagen verteilten illegale Müllsammler im Bezirk Flugzettel mit einem beiliegenden "Kaufvertrag". Mit einer Unterschrift gibt man die Zustimmung, dass der Gegenstand um einen "Kaufpreis" von null Euro den Müllsammlern überlassen wird. Insgesamt rechnet man, dass durch die illegale Müllsammlung rund 160.000 t an Wertstoffen - vor allem Altmetall - den österreichischen Kommunen und Entsorgungsbetrieben entwendet werden. Das führt zu einem Schaden von über 10 Mio. EUR. Hinter den illegalen Sammlern stehen große Organisationen, die gesammelte Waren um gutes Geld weiterverkaufen und die übriggebliebenen Geräte und Waren dann auf billigste, und meist umweltschädliche Art und Weise, entsorgen.

Kühlschränke, Waschmaschinen, Computer und Bohrmaschinen besonders beliebt
Mit 40% sind die Elektro- und Elektronikaltgeräte die größte Einzel-Produktgruppe, welche die illegalen Sammler entwenden. In Elektroaltgeräten sind zahlreiche Stoffe und Materialien enthalten, die bei einer richtigen Entsorgung recycelt und damit wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgebracht werden können. Deshalb ist es gerade bei diesen Geräten besonders wichtig diese ordnungsgemäß in den 430 NÖ-weiten Sammelzentren zu entsorgen.

Weitergabe an unbefugte Sammler ist strafbar

GF Georg Schmied klärt auf: "Das Abgeben von Elektrogeräten und anderen Abfällen an unbefugte Sammler ist strafbar!" Die vorgesehenen Strafen treffen aber nicht nur die Sammler selbst, sondern auch jeden Einzelnen, der seinen Müll im Zuge dieser Sammlungen abgibt. Die Höhe der Strafe variiert dabei je nach Art des Abfalls. Bei nicht gefährlichen Abfällen drohen Strafen bis zu 7.270 Euro, bei gefährlichen sogar bis zu 36.340 Euro. Der Müllexport ohne entsprechende Genehmigung entspricht darüber hinaus einem Straftatbestand nach dem österreichischen Strafgesetzbuch.

Beispiel verteilter Flugzettel




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